AUSLÄNDER- UND EINWANDERUNGSRECHT

ΔΙΚΑΙΟ ΑΛΛΟΔΑΠΩΝ ΚΑΙ ΜΕΤΑΝΑΣΤΕΥΣΗΣ

  • Die Griechische Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie die Erlangung von Arbeitsbewilligungen können für Bürger von Drittstaaten komplexe Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsbereichen aufwerfen. Das griechische Ausländerrecht befasst sich mit diesen Fragen und definiert die entsprechenden Rechtsgrundlagen. Obwohl das Interesse von EU Bürgern bezüglich des griechischen Ausländerrechts nur sehr gering ist und kaum Nachfrage besteht, da EU Bürger problemlos in Griechenland einreisen und sich mit wenigen bürokratischen Hürden niederlassen können, so beschreiben wir hier trotzdem kurz unsere Dienstleistungen, die unsere Kanzlei an Bürger von Drittstaaten erbringt um Ihnen einen Einblick auf unsere alltägliche Arbeit zu gewähren.

    Braucht ein nicht EU Bürger Hilfe um eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen oder aber auch um seine Aufenthaltsbewilligung zu erneuern?

    Wurde ein Asylantrag abgelehnt?

    Möchte ein Arbeitgeber in Griechenland einen Ausländer befristet oder unbefristet in seinem Betrieb einstellen?

    Möchte ein nicht EU Bürger der in Griechenland lebt seine Familie zuziehen lassen?

    Hat jemand den Wunsch die griechische Staatsbürgerschaft zu beantragen?

    Möchte eine finanziell unabhängige Person oder jemand der in Griechenland eine Immobilie erworben hat eine Aufenthaltsbewilligung für 2 oder 5 Jahre beantragen? Möchte jemand eine B oder D Visum für Griechenland beantragen?

    Bei all diesen Fragen stehen wir unseren Kunden zur Seite.

    Alexandros Koskeridis ist Ihr Spezialist für sämtliche Fragen betreffend Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht, Niederlassungsrecht, Asylrecht und Bürgerrecht.

    Er und seine Kollegen helfen beim Erwerb oder der Erneuerung jeder Art von Aufenthaltsbewilligungen, die von der griechischen Gesetzgebung vorgesehen werden. Außerdem vertreten wir Sie auf Wunsch vor jeder öffentlichen Behörde in Griechenland oder vor Konsulaten und auch vor jedem griechischen Verwaltungsgericht.    

    Kurz aufgezählt sind unsere Hauptdienstleistungen in diesem Rechtsgebiet folgende:

    • Aufenthaltsbewilligung für finanziell unabhängige Personen.
    • Aufenthaltsbewilligung für Besitzer einer Immobilie in Griechenland.
    • Aufenthaltsbewilligung für Familienmitglieder von Diplomaten.
    • Aufenthaltsbewilligung für langfristig Aufenthaltsberechtigte nicht EU Bürger.
    • Aufenthaltsbewilligungen für Saisonarbeiter.
    • Aufenthaltsbewilligung wegen Sondergründen.
    • Aufenthaltsbewilligung wegen dem Beitritt bei einem Kloster in Griechenland, besonders im Heiligen Berg Athos.
    • Erwerb der griechischen Staatsangehörigkeit nach Schulbesuch oder Hochschulabschluss in Griechenland, usw.

    Spezieller Kategorie a und b.

    Bürger aus Drittstaaten haben das Recht eine Aufenthaltsbewilligung für 2 oder 5 Jahre zu beantragen je nachdem welche Voraussetzungen sie erfüllen können.

    Diese zwei Kategorien für Aufenthaltsbewilligungen in Griechenland also für finanziell unabhängige Personen und Immobilienbesitzer in Griechenland sind besonders bei russischen, chinesischen und in letzter Zeit auch bei türkischen Staatsbürgern begehrt.

    1. A) Aufenthaltsbewilligung für finanziell unabhängige Personen.

    An Bürger aus Drittstaaten kann nach Antragstellung eine Aufenthaltsbewilligung für zwei Jahre vergeben werden, wenn diese ein spezielles Einreisevisum (Visa Typ D, sogenanntes Nationales Visum) vom griechischen Konsulat ihres Herkunftslandes bekommen haben und durch ein stabiles Einkommen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt für die Zeit die sie in Griechenland bleiben bestreiten zu können.

    Es sollte erwähnt werden, dass diese Kategorie der Aufenthaltsbewilligung ihrem Besitzer keinen Zutritt auf dem griechischen Arbeitsmarkt gewährt. Erlaubt ist lediglich nur der Aufenthalt in Griechenland.     

    Familienmitglieder

    Bürger aus Drittstaaten, die so eine Aufenthaltsbewilligung erwerben möchten, können auch von ihren Familienmitgliedern (wie der Ehefrau oder den Kindern) begleitet werden an die, nach ihrer Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde, eine separate Aufenthaltsbewilligung vergeben wird, deren Gültigkeitsdauer gleich lange mit der des Hauptantragstellers/Familienernährers ist.    

    Genügent finanzielle Mittel-Definition

    Eine Person ist finanziell unabhängig, wenn sie Einkünfte von mindestens zweitausend Euro (2.000 €) im Monat vorweisen kann. Wenn diese Person von seinen Familienmitgliedern begleitet werden möchte, so erhöht sich dieser Mindestbetrag um 20% für die Ehefrau oder den Ehemann und um 15% für jedes Kind. Die Höhe der Einkünfte zur Deckung des Lebensunterhalts in Griechenland, können durch eine Rente im Ausland, durch Geldbeträge die auf Bankkonten liegen, oder durch andere legal erworbene Einkünfte wie z.B. Miet- oder Zinseinnahmen, bewiesen werden. Bei der zuständigen Ausländerbehörde in Griechenland muss also vorgewiesen werden, dass die Person Einkünfte hat ohne, dass sie während ihres Aufenthalts in Griechenland arbeiten muss.

    Erforderliche Dokumente

    Wenn Sie wünschen eine Aufenthaltsbewilligung für finanziell unabhängige Bürger zu erwerben, dann sind folgende Dokumente erforderlich:

    1. Schriftlicher Antrag

     Der Antrag sollte mit äußerster Sorgfalt von einem Anwalt ausgefüllt werden und vom Antragsteller oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden.

    1. Kopie des Reisepasses mit Beglaubigung von einem Anwalt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
    2. Nationales Einreisevisum (Visa des Typs D).
    3. Gebühr in Höhe von 1000 Euro.
    4. Zwei (2) kürzlich erstellte farbige Passbilder von der antragstellenden Person die auch in digitaler Form auf einer CD-ROM (Grafikformat JPEG 2000) eingereicht werden müssen.
    5. Ein Versicherungsvertrag von einer privaten Krankenversicherung in Griechenland.
    6. Belege aus denen bewiesen werden kann, dass der Antragsteller über genügend finanzielle Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt für die Zeit die er in Griechenland bleibt, bestreiten kann, ohne in Griechenland arbeiten zu müssen.

    Konkreter sind für Nr. 7 folgende Dokumente erforderlich:

    1. a) Bescheinigung von einem griechischen oder ausländischen Kreditinstitut über die Höhe des Geldbetrages, das auf dem Konto des Antragstellers liegt

    oder

    1. b) Bescheinigung von der zuständigen Rentenversicherung über die Höhe der ausländischen Rente die bezogen wird.
    2. c) Ein Arbeitsvertrag aus dem Herkunftsland, aus dem hervorgeht, dass der Arbeitslohn des/der Antragstellers/in über 2000 € im Monat beträgt (also mindestens 24.000 Euro im Jahr).

    und

    1. d) Eine Bescheinigung oder eine Abrechnung vom zuständigen Finanzamt des Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller auch noch andere Einnahmen hat, außer dem Arbeitslohn.

    Falls die Person außer ihren Arbeitslohn keine anderen Einnahmen haben sollte, so muss diese Bescheinigung oder Abrechnung trotzdem eingereicht werden, um zu beweisen, dass das Einkommen oder die Geldbeträge auf dem Konto legal erworben worden sind.

    und

    1. e) Eine Kopie des Immobilienkaufvertrages in Griechenland, falls eine Immobilie unter 250.000 Euro erworben wurde, denn eine eigene Immobilie in Griechenland trägt zur Minderung der Lebenserhaltungskosten des Antragstellers bei, da dieser im Eigenheim wohnen kann.

    Wenn neben dem Hauptantrag auch ein Antrag für die Familienmitglieder gestellt wird, sind zusätzlich noch folgende Dokument erforderlich:

    1) Eine kürzlich erstellte Familien- oder Zivilstandsbescheinigung vom zuständigen Standesamt des Herkunftslandes, aus der die Verwandtschaftsverhältnisse der Familienmitglieder hervorgehen.

    2) Ein Versicherungsvertrag von einer privaten Krankenversicherung in Griechenland für jedes einzelne Familienmitglied.

    3) Zwei (2) kürzlich erstellte farbige Passbilder von jedem einzelnen Familienmitglied. Die Fotos müssen auch in digitaler Form auf einer CD-ROM (Grafikformat JPEG 2000) eingereicht werden.

    4) Eine Kopie von allen Seiten des Reisepasses jedes einzelnen Familienmitgliedes.

    5) Weitere Gebühr für jedes Familienmitglied.

    Es muss folgendes beachtet werden:

    Alle oben aufgezählte Dokumente, die im Heimatland des Antragstellers erstellt wurden, müssen mit einem speziellen Stempel der sogenannten „Apostille“ versehen sein und müssen amtlich auf Griechisch übersetzt werden z.B. durch einen Anwalt, einem amtlich geprüften Übersetzer in Griechenland oder dem griechischen Innenministerium. Falls diese Dokumente nicht mit einer Apostille versehen sind oder nicht von einem griechischen Übersetzer in Griechenland übersetzt wurden, werden diese von der zuständigen Auslandsbehörde nicht angenommen.

    Dauer der Aufenthaltsbewilligung für finanziell unabhängige Personen.

    Die Aufenthaltsbewilligung für finanziell unabhängige Personen aus Drittstaaten hat, bei der ersten Vergabe, eine Gültigkeitsdauer von zwei (2) Jahren und kann nach Ablauf immer wieder für drei (3) Jahre erneuert werden, wenn die Voraussetzungen, die das Gesetz vorschreibt, erfüllt werden können. Die separate Aufenthaltsbewilligung, die an die Familienmitglieder vergeben wird, läuft gleichzeitig ab, wie die des Hauptantragstellers/Familienernährers und kann auch gleichzeitig mit seiner erneuert werden. Die Abwesenheit aus Griechenland, bildet kein Hindernis für die Erneuerung dieser Aufenthaltsbewilligung.    

    1. B) Aufenthaltsbewilligung für Besitzer von Immobilien in Griechenland (Golden Visa)

    An Bürger aus Drittstaaten kann nach Antragstellung eine fünfjährige Aufenthaltsbewilligung vergeben werden, wenn diese ein Einreisevisum egal welchen Typs (B oder D) vom griechischen Konsulat ihres Herkunftslandes bekommen haben und wenn Sie eine oder mehrere Immobilien im Wert von mindestens 250.000 Euro erworben haben. Der Bürger aus dem Drittstaat muss im absoluten Besitz und Eigentum (kein Nießbrauch) der Immobilie/en sein um ein Recht auf Antragstellung zu haben. Es besteht auch die Möglichkeit eines Miteigentums einer oder mehreren Immobilien, wenn die Besitzer Eheleute sind und diese gemeinschaftlich zu gleichen Teilen besitzen.

    Die Immobilie kann durch eine natürliche oder eine juristischen Person gekauft werden mit der Bedingung, dass alle Aktien oder alle Gesellschaftsanteile der juristischen Person, im Besitz der natürlichen Person oder Personen sind.

    Außerdem kann ein Bürger aus einem Drittstaat diese Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn er eine Hotelanlage in Griechenland für mindestens zehn Jahre gemietet hat.

    Die erforderlichen Unterlagen für diese Art von Aufenthaltsbewilligung werden nach Anfrage des Kunden mittgeteilt.  

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