KOSTEN

ΧΡΕΩΣΕΙΣ

  • Hier finden Sie Informationen zu den Vergütungen unserer Kanzlei

    HONORAR ERSTBERATUNG

    Der erste Termin wird mit 50 Euro + 24% MwSt. berechnet.

    AUSSERGERICHTLICHE DIENSTLEISTUNGEN

    Für die Erbringung von außergerichtlichen Dienstleistungen schlagen wir meistens ein Pauschalhonorar für die gesamten Arbeiten die erforderlich sind, vor.

    Unser Honorar hängt bei außergerichtlichen Dienstleistungen von dem Zeitaufwand und der Komplexität jedes speziellen Falls ab.

    IMMOBILIENKAUFVERTRÄGE

    Für die Vertretung und die Erbringung aller Handlungen, die für die Abschließung eines Immobilienkaufvertrags erforderlich sind, von der ersten Recherche bis hin zur Anwesenheit bei der Unterzeichnung der Kaufvertrages vor dem Notar, beträgt unser Honorar je nach Fall mindestens 1 % der vereinbarten Kaufpreises.

    RECHERCHE BEIM GRUNDBUCHAMT ODER KATASTER

    Eine einfache Recherche bei einem Grundbuchamt oder Kataster wird wie folgt berechnet:

    Grundbuchamt N.Moudania oder Polygyros 200 Euro plus MwSt.

    Grundbuchamt Sykia oder Vasilika 250 Euro plus MwSt.

    ZIVIL- UND STRAFVERFAHREN

    Bei Zivil- und Strafverfahren wird das Honorar für die Einreichung einer Klage oder Anzeige und für die Vertretung des Mandanten vor Gericht gemäß der gesetzlichen Mindestvergütung berechnet, so wie diese in dem Ministerialerlass Nr. 1085081/1473/A0012/2003 Amtsblatt 1960/31.12.2003 festgelegt sind.

    Sie können natürlich mit uns Kontakt aufnehmen und uns über die Kosten fragen, die sich in Ihrem speziellen Fall ergeben werden. Wir werden Sie rasch informieren, nachdem wir eine ungefähre Kostenberechnung gemacht haben, ohne jegliche Verpflichtung von Ihrer Seite aus.

    Wir weisen darauf hin, dass unsere Kanzlei keine Rechtsberatung umsonst gibt.

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